Futterwiesen: Betreten verboten!

Liebe Spaziergänger:innen rund um die Jugendfarm,

ihr habt sie bestimmt schon entdeckt: Unsere Hinweisschilder die jetzt im Frühling auf den Feldern aus dem Boden sprießen!

Bitte achtet unbedingt darauf, dass diese Wiesen landwirtschaftlich genutzt werden! Wir gewinnen auf diesen Wiesen das Futter für unsere Tiere.

Sollten die Wiesen durch Hundekot, gefüllte Hundekotbeutel, Glasscherben oder anderen Unrat verunreinigt werden, werden unsere Tiere krank.  Heruntergetrampelte Wiesen können wir nicht mähen, diese sind dann leider nicht mehr nutzbar.

Bitte respektiert, dass wir diese Wiesen landwirtschaftlich nutzen und nicht als Freizeitflächen zur Verfügung stehen. Vielen Dank!

Und wer es ganz genau wissen möchte: Für landwirtschaftliche Flächen gilt nach § 44 Naturschutzgesetz ein Betretungsverbot u.a. für Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Bewertung, d.h. ab dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst. Das Verbot gilt unabhängig davon, oben der Landwirt seine Fläche eingezäunt hat oder nicht.

Das Team der Jugendfarm mit allen Tieren