Jugendfarm

FeuerstelleDie Jugendfarm Möhringen ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, ein pädagogisch betreuter Spielplatz. Sie befindet sich auf einem ca. 1 Hektar großen städtischen Grundstück zwischen den vier Stuttgarter Randstadtteilen Möhringen, Vaihingen, Kaltental und Sonnenberg, umgeben von Gartenland, Feldern und Wiesen.
Die Jugendfarm wird von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 – 18 Jahren aus den umliegenden Stadtteilen genutzt. Der Hauptanteil der Besucher ist zwischen 7 und 12 Jahre alt, wobei Jungen und Mädchen ungefähr gleich stark vertreten sind.
Vormittags nutzen Kindergruppen aus Behindertenein-
richtungen den Platz als vielfältigen Erfahrungs- und Erlebnisraum und zum therapeutischen Reiten.

Das Angebot umfaßt folgende Bereiche:

  • einen großen Hüttenbaubereich mit Feuerstelle, unterirdischem Bunkergang und vielen Möglichkeiten zum Bauen, Spielen, Klettern und Experimentieren
  • ein umfassendes Werkstattangebot mit Holz- und Metallwerkstatt
  • weitere Werkangebote wie Töpfern, Wollverarbeitung, Buchbinden etc.
  • einen umfangreichen Tierbereich mit Hühnern, Gänsen, Katzen, Hasen, Schafen, Eseln, Ponies und Pferden
  • Erfahrungsmöglichkeiten mit Feuer und Wasser
  • offene Spielangebote und Bewegungsspiele
  • gemeinsames Kochen und Backen
  • Freizeiten, Übernachtungen und Ausflüge
  • Feste
  • Arbeit mit Gruppen
  • therapeutische Gruppenarbeit mit behinderten Kindern
  • vielseitige besondere Aktionen

Schafe

Das feste Mitarbeiterteam besteht aus 4 hauptamtlichen pädagogischen MitarbeiterInnen, sowie bis zu 5 PraktikantInnen.
Getragen wird die Jugendfarm Möhringen von einem gemeinnützigen Verein, der auch einen erheblichen Teil der Haushaltsmittel durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und ehrenamtliche Leistungen erbringt.
Die Stadt Stuttgart finanziert zwei hauptamtliche Stellen zu 100% und übernimmt ca. die Hälfte der laufenden Betriebskosten.
Der Besuch der Jugendfarm und die Teilnahme am regulären Angebot ist kostenfrei. Damit ist die Nutzung der Farm allen Kindern unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Hintergrund möglich. Die Mitgliedschaft von Eltern im Trägerverein ist erwünscht, hat jedoch keinen Einfluß auf die Nutzung der Farm durch ihre Kinder.
Abweichend vom Prinzip der Kostenfreiheit werden dennoch Beiträge erhoben:

  • Ein kleiner jährlicher Beitrag (z.Zt. 3 Euro) zur Umlage der zusätzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • Eigenbeteiligung bei Verpflegung, da die öffentlichen Geldgeber diese Ausgaben nicht bezuschussen
  • Teilnehmerbeiträge zu besonderen Veranstaltungen wie Freizeiten, besondere „Ausflüge“ o.ä.
  • Gegebenenfalls Kostenersatz bei mutwilligen Beschädigungen

In allen genannten Bereichen besteht die Möglichkeit, bei besonderen Umständen auf den Kostenbeitrag ganz oder teilweise zu verzichten, so daß Geld nicht zum Regulativ des Besuchs wird.

ApfelsaftHerbstschmuck